Gemeinsamer Antrag zur: Deckelung der Entgelterhöhungen für Schulkindbetreuung und Anpassung der Kosten für das Schulessen
Die Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SÖL im Gemeinderat Schwäbisch Gmünd
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Erhöhung der aktuellen Entgelte für die Schulkindbetreuung wird in der Summe auf maximal 10% begrenzt.
- Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage einer 10%igen Erhöhung der Gebühren ein neues Konzept für die unterschiedlichen Leistungsmodule der Schulkindbetreuung und legt diese dem Gemeinderat zur Beratung vor.
- Die Kosten für das Schulmittagessen werden für die Schülerinnen und Schüler
der Grundschule auf 4,40 Euro und der Sekundarstufe auf 4,80 Euro festgelegt.
Ziel des Antrags ist es, notwendige finanzielle Anpassungen mit sozialer Verantwortung zu verbinden und insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen nicht übermäßig zu belasten.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage der Stadt ist unbestritten und erfordert verantwortungsvolles Handeln. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Schulkindbetreuung der richtige Bereich ist, um notwendige Konsolidierungs-maßnahmen in dieser Form umzusetzen. Die aktuell vorgesehenen Erhöhungen gehen deutlich über ein moderates Maß hinaus und führen für viele Familien zu spürbaren Mehrbelastungen.
In den vergangenen Jahren sind die Lebenshaltungskosten in nahezu allen Bereichen erheblich gestiegen. Diese Entwicklung trifft neben der Stadt, insbesondere die Familien besonders stark, da sich finanzielle Mehrbelastungen kumulieren. Demgegenüber konnten Einkommenssteigerungen vielfach nicht in gleichem Maße Schritt halten. Eine überproportionale Erhöhung der Betreuungsentgelte verschärft diese Situation zusätzlich.
Besonders kritisch ist die Lage für Familien, die knapp oberhalb der Einkommens-grenzen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket liegen. Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung und tragen die steigenden Kosten vollständig selbst. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen, dass selbst berechtigte Leistungen häufig mit zeitlicher Verzögerung gewährt werden, was die finanzielle Belastung weiter erhöht.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, die Entgelterhöhungen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Eine Deckelung auf maximal 10 Prozent orientiert sich zudem an den pauschalen Einsparvorgaben aus der zurückliegenden Haushaltsdiskussion und stellt damit eine faire und nachvollziehbare Größenordnung dar.
Die Festlegung des Preises für das Schulmittagessen auf 4,40 € für Grundschüler*innen und 4,80 € für Sekundarschüler*innen begrenzt auch in diesem Bereich die finanzielle Mehrbelastung für Familien.
Für die Fraktionen
die Fraktionsvorsitzenden
