Nachgefragt: Ist bezahlbares Mieten am Schönblick möglich?
Stadtrat Andreas Benk fragt die Gmünder Stadtverwaltung, ob das Prinzip des bezahlbaren Wohnraums beim Neubauprojekt in Wetzgau greift. Das antworten Stadt und Investor.
Schwäbisch Gmünd. Sollten 15 Prozent der neuen 38 Wohnungen am Schönblick als bezahlbarer Wohnraum vermietet werden? Diese Frage stellte Andreas Benk an die Stadtverwaltung. Der söl-Stadtrat verwies auf einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats im Jahr 2020. Was die Stadt und der Investor des Großprojekts antworten.
Um welches Projekt geht es?
Am Schönblick soll ein neues Pflegeheim gebaut werden – samt Tagespflege, 13 Mikroappartements, fünf pflegenahen Wohnungen und 38 Wohneinheiten mit betreutem Wohnen. Investor ist die Firma Reisch aus Bad Saulgau. Das Sozialunternehmen „Die Zieglerschen“ wird das Pflegeheim und die weiteren Angebote betreiben und die Gemeinde Schönblick wird gottesdienstliche und seelsorgerische Betreuung der Heimbewohner bieten.
Bei einer öffentlichen Bürgerinformation berichtete Erich Steib von der Firma Reisch, dass sämtliche 38 Wohnungen verkauft werden sollen – mit einer Festschreibung im Grundbuch: Einziehen dürfen hier nur Menschen ab 60 Jahren aufwärts, die einen Betreuungsvertrag abschließen.
Beschluss des Gemeinderats 2020
Stadtrat Andreas Benk erinnert in seiner Anfrage, die der Redaktion vorliegt, an einen Beschluss des Gemeinderats aus dem Dezember 2020. Das Gremium entschied damals, dass Investoren von neu erstellten Wohnungen 15 Prozent als bezahlbarer Mietwohnraum schaffen müssen. Und zwar ab Neubauten mit vier Wohneinheiten.
Was ist bezahlbarer Mietwohnraum? Auch das definiert die Sitzungsvorlage: Dafür soll ein Mietzins gelten, der 33 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete für Neubauwohnungen liegt. Ob sich die Stadt beim Projekt Schönblick mit dieser Vorgabe befasst habe, fragt Andreas Benk.
Das sagt der Hauptamtsleiter
Michael Schaumann antwortete Benk: Nach Durchsicht und Prüfung sei „die Verwaltung der Meinung, dass die bestehenden Vorgaben auf die Wohnformen im Zusammenhang mit Pflege, pflegenahen sowie pflegeunterstützenden Wohnangeboten nicht anwendbar sind“, schreibt der Hauptamtsleiter.
Schaumann ergänzt: „Die bestehenden Beschlüsse zur Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums bleiben auf einen regulären Wohnungsbau beschränkt und finden auf pflegebezogene Wohnformen keine Anwendung.“ Dass die künftigen Bewohner also betreutes Wohnen in Anspruch nehmen, bedeute, dass der Ratsbeschluss nicht angewendet wird.
So sieht’s der Investor
Erich Steib stimmt der Einschätzung zu – nennt aber einen anderen Grund. „Wir haben so ein Projekt schon umgesetzt“, erzählt der Projektleiter beim Investor Reisch und nennt das Wohnprojekt Lumper Höhe in Ravensburg. Bezahlbarer Wohnraum sei hier mit betreutem Wohnen gekoppelt.
Aber in Ravensburg sei die Firma Reisch Gebäudeeigentümer – anders als in Wetzgau/Rehnenhof: „Diese Wohnungen verkaufen wir ja.“ Reisch habe also künftig mit dem sechsstöckigen Wohnturm am Schönblick nichts mehr zu tun. Anders als beim Rest des Projekts: „Wir bleiben Eigentümer des Pflegeheimkomplexes“, verweist Steib auf die beiden anderen Gebäude.
Dass die Wohnungen im Turm im Besitz mehrerer Eigentümer sein werden – eben das mache es schwierig, verpflichtend 15 Prozent als bezahlbaren Wohnraum zu vermieten. Denn das müsse ja von prinzipiell 38 Wohnungseigentümern koordiniert werden. „Ich wüsste nicht, dass das in dieser Form schon einmal gemacht worden wäre“, meint Erich Steib.
Wurde der Ratsbeschluss schon einmal umgesetzt?
Ja, antwortet Robin Kucher vom städtischen Amt für Medien und Kommunikation, und zwar beim Bauprojekt Fehrle-Gärten. Der 2024 fertiggestellte Komplex im Gmünder Westen mit 147 Wohnungen sei das bislang einzige Projekt dieser Art.
Allerdings plane der Investor des Projekts „Wohnen an der Güglingstraße“diese Vorgabe zu berücksichtigen, sagt Kucher – und sogar überzuerfüllen. Merz ObjektBau und Values Real Estate planen in Bettringen 112 Wohnungen mit 100 Prozent mietpreisgebundenem Wohnen.
Copyright Gmünder Tagespost, 09.12.2025
