Bürgerbegehren und RP stoppten die ÖPP-Variante
Infrastruktur: Mehrere Jahre lang wurden im Gmünder Rathaus Pläne geschmiedet, wie die Stadt als Alternative zur anstehenden teuren Sanierung des bestehenden Hallenbads lieber ein größeres Spaß- und Sportbad bauen können. Das Regierungspräsidium sagte dazu Nein.
SCHWÄBISCH GMÜND. Es klang im Jahr 2016 noch alles sehr verlockend: Statt 16 Millionen für die Sanierung des Gmünder Hallenbads in der Goethestraße auszugeben, legt man noch vier oder fünf Millionen drauf und bekommt ein neues Bad mit 50 Meter Bahn und einer ausgedehnten
Wellness-Oase am Fuß des Nepperbergs. Bei einer Realisierung als ÖPP-Projekt (öffentlich-private Partnerschaft) hätte sich die Stadt darüber hinaus Investoren aus der freien Wirtschaft ins Boot geholt.
Kaum war diese Idee im Gemeinderat publik gemacht worden, regte sich auch schon Widerstand seitens einer Bürgerinitiative. Es wurden starke Zweifel angemeldet, dass ÖPP für die Stadt Gmünd wirklich der Königsweg in Richtung neues großes Hallenbad wäre. Und so wurde argumentiert: Ein privater Investor werde der Stadt kein Geld schenken, sondern möchte, dass sich sein investiertes Geld vermehrt. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass der Investor beim lukrativen Teil eines Spaßbades (dem Wellnessbereich) absahnt, während die Stadt ihm den Abmangel aus den üblicherweise deizitären Bereichen (Grundversorgung für Familien, Schulschwimmen, Vereinssport etc.) ausgleicht. Die Bürgerinitiative plädierte stattdessen für ein ausschließlich kommunal inanziertes Bad. Dafür wurden dann auch genügend Unterschriften gesammelt, um im Rahmen eines Bürgerbegehrens ofiziell einen Bürgerentscheid fordern zu können. Während allerdings früher allein die Mindestzahl der nötigen Unterschriften entscheidend dafür war, ob es zum Bürgerentscheid kommt oder nicht, galt vor gut fünf Jahren bereits eine neue Rechtslage. Um zu verhindern, dass im Rahmen eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids völlig unrealistische Ideen auf den Weg gebracht werden, hatte der Gesetzgeber zwischenzeitlich an das Bürgerbegehren die Auflage gekoppelt, dass eine Bürgerinitiative nur mit einer realisierbaren und vor allem einer inanzierbaren Variante ins Rennen gehen darf. Dies sei bei jener BürgerbadVariante, die im Rahmen des Bürgerbegehrens gefordert wurde, allerdings nicht der Fall urteilte das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2018. Die Bürgerinitiative habe nicht überzeugend darlegen können, dass die Kalkulation für ihr Projekt tragfähig sei, so die Kommunalaufsicht im RP.
Dergestalt sei das Bürgerbegehren in Sachen Gmünder Hallenbad unzulässig. Im gleichen Atemzug machte das Regierungspräsidium allerdings auch der Stadt unmissverständlich klar, dass die aktuelle Gmünder Haushaltslage angesichts des Schuldenbergs (unter anderem vom Stadtumbau für die Landesgartenschau) den Bau eines neues Hallenbads nicht erlaube. Und zwar weder als rein kommunales Projekt (mit Hilfe neuer Kredite) noch im Rahmen jener Verplichtungen, die die Stadt bei einer ÖPP-Variante eingehen müsste.
Copyright Rems Zeitung, 26.07.2023