Zahl der Bürgergeld-Bezieher sinkt in Gmünd eher

Vertreter des Jobcenters stellen die neu geregelte Sicherung für Arbeitssuchende vor.
Schwäbisch Gmünd. Das Bürgergeld hat zum Jahreswechsel die Hartz-IV-Unterstützung abgelöst. Darüber informierten Vertreter des Jobcenters Ostalbkreis am Mittwoch den Sozialausschuss des Gemeinderats. Thomas Koch, Geschäftsführer des Jobcenters, konnte den Stadträten dabei auch mitteilen, dass sich die Zahl der Menschen in Gmünd, die diese Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, gut entwickle. Im Jahresvergleich sei sie gesunken, gegenüber dem Vormonat nicht so stark gestiegen wie im Kreisvergleich.
Koch wies daraufhin, dass das Bürgergeld erst kurz vor Jahresende beschlossen wurde. Die Mitarbeiter des Jobcenters hätten zwischen Jahren heftig arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass zum 1. Januar im Ostalbkreis 6,5 Millionen Euro Bürgergeld ausbezahlt und 6500 Bescheide verschickt werden konnten. Die Behörde benötige in der Regel 48 Stunden, um einen Antrag auf Bürgergeld zu bearbeiten.
Stefan Merkle, Teamleiter des Jobcenters in Gmünd, erläuterte einige der Änderungen beim Bürgergeld gegenüber Hartz IV. So seien die Regelsätze um durchschnittlich 50 Euro erhöht worden, Anfang 2024 sei mit einer weiteren spürbaren Steigerung zu rechnen. Im ersten Jahr des Bezugs werde Vermögen bis zu 40 000 Euro nicht beachtet, ebenso selbstgenutztes Wohneigentum. Nach dieser Karenzzeit bleibe je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen von 15 000 Euro unangetastet. Auch bei Vermögen für die Altersvorsorge und bei selbstgenutzten Immobilien gebe es dann höhere Freibeträge. Bei Kraftfahrzeugen verlasse sich die Behörde in der Regel auf die Angaben der Antragsteller. Die Kosten für die Unterkunft und die Heizung übernehme das Jobcenter in angemessenem Rahmen. Auf die Frage von Andreas Dionyssiotis (Linke) meine Thomas Koch, das wohl 90 Prozent der von den Kunden angegebenen Heizungskosten als angemessen einzustufen seien. Allerdings, darauf wurde bei der Information über die Gas- und Strompreise hingewiesen, übernehme das Jobcenter die Stromkosten nicht als eigenständige Position. Nicht zu unterschätzen ist laut Stefan Merkle, dass zum Beispiel die Einnahmen aus Mini- oder Ferienjobs anrechnungsfrei bleiben, ebenso das Mutterschaftsgeld. Auf die Rückforderung geringer Beträge könne die Behörde nun verzichten, informierte der Teamleiter. Die bisherigen Sanktionen heißen jetzt Leistungsminderung und die dürfe höchstens 30 Prozent der Bezüge betreffen, die Kosten für die Unterkunft gar nicht.
Um einen Arbeitssuchenden in eine neue Stelle zu bringen, soll nun ein genauerer Plan als bisher erarbeitet werden. Zudem kann die Behörde nun auch entscheiden, dass eine Qualifizierungsmaßnahme im Einzelfall wichtiger ist als eine sofortige Vermittlung. Es gehe mehr als bisher um eine nachhaltige Vermittlung, sagte Thomas Koch.
Auf die Frage von Elena Risel (CDU), weshalb die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge unter den Kunden im Dezember gefallen sei, meinte Thomas Koch, das zeige, dass der Arbeitsmarkt noch relativ aufnahmefähig ist. Wenn jemand, der ein Haus oder eine Wohnung abbezahlt, in den Bürgergeld-Bezug rutscht, dann übernehme das Jobcenter die Zinsen, nicht aber die Tilgung der Immobilie. Darüber informierte Stefan Merkle auf Anfrage von Britta Wertner-Penteker (SPD). Vertrauen sei „die Grundlage unserer Arbeit“, meinte Thomas Koch auf eine Frage von Uwe Beck (SPD). Das Jobcenter im Ostalbkreis habe schon bisher vertrauensvoll mit seinen Kunden zusammengearbeitet. Doch das neue Bürgergeld-Gesetz bietet deutlich bessere Möglichkeiten als das bisherige Hartz IV. Copyright Gmünder Tagespost, 19.01.2023 Wolfgang Fischer