„Kinder unerwünscht – eher Tiere“
Wohnungsnot: Weil sie im selben Haus wie ihre Vermieterin wohnte, wurde einer zweifachen Mutter ohne Angabe von Gründen gekündigt – ganz legal nach 573a BGB. Ihr Fall zeigt die bittere Realität auf dem Gmünder Wohnungsmarkt. Trotzdem will die Politik jetzt die Auflagen für Investoren lockern. Ein fatales Signal? Zunächst muss am Mittwoch, 15. Juli, der Bauausschuss darüber beraten.
Aus der heutigen Rems-Zeitung: „Dies halte ich für kontraproduktiv“, sagt Maria Wamsler zu den Plänen einiger Gemeinderatsfraktionen. Diese wollen Investoren fortan von der Pflicht entbinden, bei Wohnbauprojekten 15 Prozent geförderten Wohnraum zu schaffen. Als Vorsitzende des Mietervereins kennt Wamsler den Gmünder Wohnungsmarkt von seiner düsteren Seite. „Die Schere“, so ihre Beobachtung, „geht immer weiter auseinander.“ Während die Zahl der Sozialwohnungen und des geförderten Wohnraums sinkt, steigt die Zahl der Wohnungssuchenden mit kleinem Budget drastisch. Wenn die Bundesregierung nun auch noch das Wohngeld kürze, werde es für Menschen mit dünnem Portemonnaie endgültig eng, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Menschen wie Amalia (Name der Redaktion bekannt). Die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (vier und sieben Jahre alt) absolviert gerade eine Teilzeitausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz. Ihr monatliches Budget: 2.800 Euro – inklusive Wohngeld und Unterhalt. „Davon muss alles bezahlt werden“, sagt sie: Miete, Essen, Benzin, Kindergarten. 2002 kam sie mit ihren Eltern aus Kasachstan nach Deutschland, sie spricht fließend Deutsch. Amalia beklagt sich nicht. Doch eine tiefe Enttäuschung ist ihr anzumerken – denn sie gehört zu jenen, denen der Wohnungsmarkt kaum noch Spielraum lässt. Zuletzt musste sie wieder intensiv suchen. „Mit zwei Kindern ist das unheimlich schwierig“, berichtet sie. „Oft habe ich das Gefühl, dass Kinder unerwünscht sind – dann schon eher Tiere.“ Seit sieben Monaten wohnt die Familie in Mögglingen. Doch nun muss sie raus. Warum? „Ich weiß es nicht“, sagt Amalia. Es gab keine Beschwerden der Vermieterin, die mit im Haus wohnt. Eine Nachfrage blieb erfolglos: „Sie will nicht darüber reden.“ Möglich macht diesen plötzlichen Rauswurf § 573a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Unter der Überschrift „Erleichterte Kündigung des Vermieters“ ist dort geregelt: Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch ohne berechtigtes Interesse kündigen. Das bedeutet: Es braucht weder Eigenbedarf, noch muss sich die Mieterin etwas zu Schulden kommen lassen. Für Amalia heißt das: Alles auf Anfang. Das Geld für die Renovierung der bisherigen Wohnung ist verloren. Da die Vermieterin sie zudem nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlässt, zahlt sie aktuell doppelt Miete. Die neue Wohnung in Gmünd, die sie über einen Bekannten fand, musste sie sofort anmieten. Am schlimmsten sei jedoch, dass sich ihr Sohn nun an eine neue Schule gewöhnen muss. Die neue Bleibe hat eigentlich ein Zimmer zu wenig. „Die Kinder müssen sich jetzt erst einmal ein Zimmer teilen“, sagt sie. Andere besichtigte Wohnungen waren entweder unbezahlbar oder in einem Zustand, der sie praktisch unbewohnbar machte. Lisa Grimmbacher, SPD-Stadträtin und Beraterin bei der a.l.s.o., bestätigt Amalias Erfahrungen: „In Gmünd fehlen bezahlbare Wohnungen an allen Ecken.“ Selbst die städtische Wohnungsgesellschaft VGW, die als faire Vermieterin gilt, könne kaum etwas anbieten. Ausgerechnet die VGW wird von jenen Räten, die Investoren entlasten wollen, gerne als Problemlöser angepriesen. Doch das Unternehmen kann den massiven Bedarf allein nicht decken. Ein Blick auf die Homepage zeigt das Dilemma: Am 9. Juli bot die VGW dort gerade einmal acht Wohnungen an – drei davon waren Mikroappartements. „Das Angebot für Familien ist extrem knapp“, beobachtet Grimmbacher. Zumal auch finanzstärkere Suchende zunehmend in die günstigeren Wohnungen von Privatvermietern drängen. Die Folge: Wer wenig verdient, ist Vermietern oft auf Gedeih und Verderb ausgeliefert – aus Angst, nichts anderes mehr zu finden. Doch bremst die Quote für bezahlbaren Wohnraum den Neubau wirklich aus? Beim Projekt „Neues Wohnen auf dem Gügling“ jedenfalls nicht. „Dort schafft ein Investor sogar 100 Prozent geförderten Wohnraum“, erinnert Wamsler an ein Vorhaben, das die Politik einst parteiübergreifend bejubelte. An anderer Stelle verhinderte eine Gemeinderatsmehrheit geförderte Wohnungen hingegen höchstselbst: Sie erließ dem Investor Gerald Feig am Salvator die Quote gegen eine Zahlung von 114.000 Euro. „Ein Nasenwasser“, schimpften Kritiker über die Summe damals. „Natürlich ist es für Investoren ohne Quote bequemer“, sagt Wamsler. Nur baue sich davon kein bezahlbarer Wohnraum. Da sie für den Mieterverein im gesamten Ostalbkreis im Einsatz ist, kennt sie ein erfolgreiches Gegenbeispiel zur Gmünder Entwicklung. Es ist ausgerechnet die Nachbarstadt Aalen. Bereits 2017 legte der dortige Gemeinderat eine Quote von 25 Prozent fest. Im Oktober 2022 wurde sie sogar auf 30 Prozent erhöht; die Stadtbau Aalen orientiert sich intern sogar an 35 Prozent. Das zeigt Wirkung. „Von allein passiert hier nichts, die Quote war extrem wichtig. Seither ist die Zahl der verfügbaren Wohnungen stark angestiegen“, begründete Aalens Oberbürgermeister Frederick Brütting den Vorstoß im Fachportal Kommunal.
Copyright, Rems Zeitung, 13.07.2026
