Bürgerbegehren Fahrradstraße in Gmünd: 3971 Unterschriften werden jetzt geprüft – über Wochen

Initiatoren des Bürgerbegehrens für eine Fahrradstraße am Klarenberg haben am Montag (5. Mai) einen Ordner mit Unterschriftenlisten an die Stadtverwaltung übergeben. Die Prüfung jedes einzelnen Namens darf maximal acht Wochen dauern.
Schwäbisch Gmünd. „Nach unserer eigenen Zählung sind es 3971 Unterschriften“, sagt Kevin Kärcher, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens für eine Fahrradstraße am Klarenberg. Die Listen mit den Unterschriften hat Kärcher gemeinsam mit Stephan Spiegel, Elke Hampp und Nicole Will an diesem Montag an Hauptamtsleiter Michael Schaumann übergeben. „Vorbehaltlich der Prüfung ist damit das Quorum erreicht“, sagt Schaumann.
Sieben Prozent aller Wahlberechtigten notwendig
Sieben Prozent aller 46.565 Gmünder Wahlberechtigten, rund 3260 stimmberechtigte Gmünder, sind gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg notwendig, damit ein Bürgerbegehren angenommen werden kann. Für die Zahl der notwendigen Unterschriften zählt der Stand der Wahlberechtigten am Tag des Eingangs der Listen.
Die exakte Zahl, die durch Sterbefälle und Wegzüge noch geringfügig geändert sein könnte im Vergleich zum Start der Unterschriftensammlung, werden Amtsleiter Schaumann und seine Mitarbeiter nun ermitteln. Vor allem aber werden nun alle gesammelten Unterschriften auf Gültigkeit überprüft: Doppelte Unterschriften oder Unterschriften von Bürgern aus anderen Gemeinden, werden dabei aussortiert.
Vor der OB-Wahl keine Zeit zum Zählen
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind optimistisch, dass ihre fast 4000 gesammelten Unterschriften am Ende ausreichen. „Aber glauben heißt nicht wissen“, sagt Stephan Spiegel. Bis wann die Zählung abgeschlossen ist, das kann Michael Schaumann noch nicht sagen. Es wird sich verzögern: „In dieser und Anfang nächster Woche sind zunächst alle Mitarbeiter mit der Wahl des Oberbürgermeisters voll beschäftigt“, sagt Schaumann.
Bis Anfang Juli bleibt maximal Zeit
Rund acht Wochen haben die Rathaus-Beschäftigten für die Prüfung Zeit: Spätestens zwei Monate nach der Einreichung muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Sitzungen des Gemeinderats sind in Gmünd immer mittwochs, eine Woche vorher muss dazu eingeladen werden. Der spätestmögliche Termin für die Ratssitzung ist damit Mittwoch, 2. Juli. Die Listen müssten eine Woche zuvor ausgewertet sein, damit klar ist, ob die Grundlage für die Abstimmung auch gegeben ist.
Wie geht es dann weiter? Als Erstes sind die 48 Gmünder Stadträtinnen und Stadträte gefragt: Damit aus dem Bürgerbegehren für die Fahrradstraße eine Wahl in Form eines Bürgerentscheids folgt, müssen sie dies mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Dann würde die Frist bis zu einem Bürgerentscheid anlaufen, der laut Gemeindeordnung innerhalb von vier Monaten durchgeführt sein muss.
Lässt sich ein neuer Kompromiss finden?
Noch eine Voraussetzung müsste für ein Bürgerbegehren erfüllt sein: Die Finanzierung eines Baus der Fahrradstraße müsste, wie es in der ursprünglichen und vom Gemeinderat abgelehnten Planung der Fall war, weiter gesichert sein.
Es gibt noch eine Möglichkeit, warum es gar nicht zu einem Bürgerentscheid kommt: Wenn sich zwischen den Forderungen der Initiatoren des Begehrens und einer dem Gemeinderat ein neuer, mehrheitsfähiger Kompromiss finden lässt. „Dafür wären wir durchaus offen“, sagt Kevin Kärcher.
Copyright Gmünder Tagespost, 06.05.2025