Das zähe Ringen um die Bilanzen
Finanzen: Es sind Zahlenkolonnen, die weit mehr als nur trockene Buchhaltung darstellen: Es geht um die Finanzen einer Stadt. Die verursachen Kosten. Rund 362.000 Euro will die Stadt für externe Unterstützung bei den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 bezahlen.
Aus der Rems-Zeitung, vom Samstag (28.02.2026): Am 11. Februar 2026 stand das Thema auf der Agenda des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzausschusses. Die Vorlage der Verwaltung liest sich wie ein Eingeständnis der Überlastung: Die Stadt Schwäbisch Gmünd schleppt Rückstände bei den Jahresabschlüssen und der Anlagenbuchhaltung für die Jahre 2020 bis 2025 vor sich her. Um
diesen Berg abzutragen, soll nun eine Nürnberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert werden.
Die Kosten sind beträchtlich. Allein die „prüfungssichere Bewertung und Dokumentation der Anlagen im Bau“ der Jahre 2020 und 2021 soll pauschal 215.000 Euro netto kosten. Weitere 89.500 Euro netto werden für Beratungsleistungen zur Erstellung der Abschlüsse fällig. Inklusive
Umsatzsteuer ergibt das die Summe von 362.355 Euro. Stadtkämmerer René Bantel verteidigt
diesen Schritt. Das Problem sei kein Gmünder Spezifikum, sondern „gelebte Praxis in Baden-Württemberg“. Experten schätzten den landesweiten Rückstand auf 4000 bis 5000 Jahresabschlüsse. Der Hauptschuldige ist aus Sicht der Kämmerei schnell ausgemacht: Die Umstellung vom alten Kammersystem auf die neue kommunale Doppik (NKHR). „Ursachen hierfür liegen vor allem darin, dass die Doppik deutlich aufwendiger ist als die Kameralistik. Allein dies führt bei gleichbleibenden Ressourcen zu Arbeitsengpässen“, so die Begründung in der Vorlage. Besonders die „Auflösung der Anlagen im Bau“ – also die buchhalterische Erfassung von Bauprojekten wie Hochbau, Tiefbau oder Breitbandausbau – sei der „ressourcen- und zeitintensivste Teil“.
Politisch lässt die söl-Fraktion diese Argumentation nicht ohne Weiteres gelten. Der Vorwurf: Die Stadt habe die Umstellung jahrelang verschleppt und Warnsignale der Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA), die bereits für die Jahre 2012 bis 2016 massive Verspätungen anmahnte, ignoriert.
Bantel weist den Vorwurf, die Vorbereitung sei „verschlafen“ worden, zurück.
Man habe bereits 2015 mit der Umstellung begonnen. Der Gemeinderat habe damals vier zusätzliche Stellen bewilligt, von denen jedoch nur 2,5 besetzt werden konnten – der Rest blieb mangels Bewerbern leer. „Durch Fluktuationen standen im Jahr 2020 keine der ursprünglich 2,5 Kolleginnen mehr für das Projekt zur Verfügung“, erklärt der Kämmerer die Misere. Eine
Nachbesetzung sei nicht zeitnah möglich gewesen.
Die Fraktion bemängelt den Informationsgehalt für den Gemeinderat. Wenn der Abschluss für 2020 erst im Jahr 2027 vorliegt, stelle sich die Frage, auf welcher Datenbasis die Haushalte der letzten Jahre beschlossen wurden. War es ein finanzieller „Blindflug“?
Bantel verneint dies entschieden: „Über die Eckwerte des Rechnungsverlaufs in den einzelnen Jahren wurde und wird der Gemeinderat regelmäßig mit zwei unterjährigen Finanzzwischenberichten und einem Bericht zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahrs unterrichtet.“ Der Gemeinderat habe die relevanten Daten über Erträge, Aufwendungen und Investitionen stets zeitnah erhalten und könne seine steuernde Funktion ausüben. Von einem
Blindflug könne daher „keine Rede sein“. Ein Blick auf den Zeitplan zeigt jedoch die Dimension des Rückstands. Erst im Jahr 2031 – also in fünf Jahren – will die Stadtverwaltung wieder „aktuell“ sein und die Abschlüsse für 2028/2029 vorlegen können. Dabei soll die Nürnberger Firma nicht nur die Altlasten sortieren, sondern das interne Personal auch „fit“ für die Zukunft machen. Ziel sei es, die Abschlüsse ab dem Jahr 2022 weitgehend eigenständig zu erstellen. Eine Garantie gibt Bantel hierfür jedoch nicht: „Dies ist unser Ziel, welches wir, sofern die entsprechenden Personal-ressourcen zur Verfügung stehen, auch erreichen können.“
Auf die Frage nach der politischen Verantwortung für die Missachtung gesetzlicher Fristen schlägt die Kämmerei kritische Töne Richtung Stuttgart an. Der Rückstand liege „nahezu ausschließlich
am Landes-Gesetzgeber“. Die neuen Regelungen zur Doppik hätten zu einer „weiteren Ausuferung der Bürokratisierung“ geführt. Was früher in ein bis zwei Jahren erledigt war, dauere heute vier bis fünf Jahre, „Tendenz steigend“. „Für die Zukunft können wir nur hoffen, dass sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung bewusst wird, weiter an Vereinfachungsregeln zur Reduzierung der Komplexität zu arbeiten, um so die Kämmereien und Finanzverwaltungen in den Gemeinden von den Anforderungen an die Detailtiefe der Aufgabenerfüllung zu entlasten“, so Bantel.
Copyright Rems Zeitung, 28.02.2026
