Lärm: Verpflichtende Neuberechnungen verzögern den Plan
Aus der heutigen Rems Zeitung: Mobilität: Lärm wird individuell wahrgenommen, aber ab einer gewissen Schwelle sind Verkehrsgeräusche gesundheitsschädlich. Dann herrscht für Kommunen Handlungsbedarf. Der Lärmaktionsplan wird Gmünd aufgrund einer Gesetzesänderung aber nicht Mitte Juli fertig.
SCHWÄBISCH GMÜND. Der Kampf gegen den Verkehrslärm ist dem Gmünder Stadtrat Prof. Dr. Andreas Benk (Fraktion söl) schon länger ein wichtiges Anliegen. Unter anderem in seinem Wohnort Herlikofen stellte er sich – obwohl persönlich nicht davon betroffen – an die Seite einer Bürgerinitiative, die sich für Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt als Lärmschutzmaßnahme
engagiert. Im Rahmen der nicht haushaltswirksamen Anträge hakte er ein weiteres Mal nach, wie es denn um die Fertigstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Gmünd bestellt sei. Dieser müsse eigentlich Mitte Juli laut gesetzlicher Vorschrift fertig sein. Ob dieser Zeitpunkt eingehalten werden könne, wollte er wissen. In diesem Zusammenhang erinnerte Prof. Benk daran, dass ab einem gesetzlich definierten Schwellenwert Verkehrslärm nachgewiesen gesundheitsschädlich sei und die Stadt dann zwingend für Abhilfe sorgen müsse.
Erster Bürgermeister Christian Baron (in dessen Ressort das Thema „Verkehr“ fällt) räumte in seiner Antwort ein, dass man den besagten Termin Mitte Juli wohl nicht ganz halten könne. Dies liege allerdings nicht an der Stadtverwaltung, die den vom Gemeinderat schon im Jahr 2022 mehrheitlich beschlossenen Entwurf für den Lärmaktionsplan zur Überprüfung beim Regierungspräsidium rechtzeitig eingereicht habe. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Genehmigung durch diese Landesbehörde noch verpflichtend gewesen. Zwischenzeitlich, so Baron, habe sich
die Rechtslage allerdings geändert. Eine Genehmigung durch das RP sei nun zwar nicht mehr nötig. Allerdings wurde auch die Berechnungsgrundlage geändert. Nun müssen Nachtstunden bei der Belastung durch den Verkehr ebenfalls in die Berechnung einließen. Ein Fachmann sei aktuell mit dieser Nachberechnung zu Gange, so dass sich die Fertigstellung verzögere.
Auf Nachfrage der RZ bestätigte Christian Baron, dass beim Überschreiten eines per Gesetz als gesundheitsschädlich festgelegten Grenzwerts die Stadtverwaltung gezwungen sei, sofort Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Und zwar in diesem Fall dann ohne Wenn und Aber – und ohne eine Abwägungsmöglichkeit durch den Gemeinderat. Zwar seien Flüsterasphalt und Lärmschutzfenster effektiver, aber auch erheblich teurer als ein ebenfalls lärmminderndes Tempo-Limit, zum Beispiel auf 30 km/h. Grundsätzlich müsse aber nicht nur der Lärm an sich, sondern
auch Aspekte der Sicherheit und des Verkehrslusses bei der Anordnung eines Tempolimits in Betracht gezogen werden. Baron unterstrich, dass sich die Stadt keineswegs gegen notwendige Maßnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern wehre. „Wir haben ja ein großes Interesse daran, dass unsere Einwohner nicht krank werden!“, versicherte er.
Copyright Rems Zeitung, 10.07.2024